Elektronische Kassensysteme: Neun Jahre für ein leeres Formular

Symbolbild SteuerformulareDie Finanzverwaltung – ein Ort, an dem die Zeit manchmal langsamer vergeht als anderswo. Im Jahr 2016 veranlasste das Bundesfinanzministerium die gesetzliche Regelung zur Mitteilungspflicht über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Kassensystems. Doch erst neun Jahre später, im Jahr 2025, ist das nötige Formular endlich verfügbar. Wie lange es wohl dauern wird, bis der erste Finanzbeamte ein fertig ausgefülltes Formular bearbeitet haben wird?

Aber lassen Sie uns einen genaueren Blick auf die Details werfen:

Gesetzliche Mitteilungspflicht

Wer ein elektronisches Kassensystem einsetzt, muss dem Finanzamt das mitteilen. Das ergibt sich seit 2016 aus § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung. In den Worten des Gesetzgebers:

Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems im Sinne des Absatzes 1 erfasst, hat dem nach den §§ 18 bis 20 zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck mitzuteilen:

  1. Name des Steuerpflichtigen,
  2. Steuernummer des Steuerpflichtigen,
  3. Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung,
  4. Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
  5. Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme,
  6. Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
  7. Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
  8. Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems.

Finanzamt überfordert

Wohlweislich gab der Gesetzgeber der Finanzverwaltung schon damals drei Jahre Zeit, das nötige Formular für die Mitteilung zu entwickeln. Ohnehin war absehbar, dass die Finanzämter damit überfordert sein würden, Meldungen über hunderttausende Kassensysteme in deutschen Geschäften entgegenzunehmen. Aber die drei Jahre reichten nicht. Mit Schreiben vom 6. November 2019 stellte sich das Bundesfinanzministerium gegen den Gesetzgeber, verweigerte die Entgegennahme der vorgeschriebenen Meldungen und bat die Steuerpflichtigen darum, der Mitteilungspflicht einfach nicht nachzukommen.

Endlich wieder gesetzeskonforme Verwaltung

Ab dem 1. Januar 2025 steht Unternehmen die elektronische Übermittlungsmöglichkeit über die ELSTER-Schnittstelle zur Verfügung. Wenn nicht noch etwas dazwischenkommt!

Mitteilungsfristen

Die Mitteilung muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung bzw. Außerbetriebnahme erfolgen.

Die Finanzverwaltung gewährt eine großzügige Übergangsfrist — keine neun Jahre, aber immerhin zwölf Monate. Wer heute schon ein elektronisches Kassensystem betreibt oder vor dem 1. Juli 2025 in Betrieb nimmt, muss die Mitteilung bis zum 31. Juli 2025 erstatten. Bei Kassensystemen, die zwischen 2016 und 2025 vorübergehend eingesetzt wurden, aber vor dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen wurden, verzichtet das Finanzamt auf die An- und Abmeldung.

Handlungsbedarf?

Wer sich auf die Mitteilungspflicht vorbereiten möchte, kann zusammenstellen, welche Kassensysteme im Betrieb eingesetzt werden. Sinnvoll ist das gleichwohl noch nicht. Denn wie differenziert das Finanzamt die Angaben aufgeschlüsselt haben will, wird es erst zum Jahreswechsel verraten. Ein halbes Jahr Geduld — die werden wir wohl noch aufbringen können.

Kanzleigründung

Dr. Florian KleinmannsDr. Florian Kleinmanns ist ab dem 1. Juli 2024 in eigener Kanzlei als Steueranwalt tätig. Hier bietet er Unternehmer:innen und Unternehmen eine erstklassige, individuelle Beratung und Betreuung.

Über Herrn Dr. Kleinmanns

Herr Dr. Kleinmanns bringt eine bemerkenswerte Karriere mit sich, die durch seine umfassende Expertise und sein Engagement für Exzellenz im Steuer- und Rechtsbereich gekennzeichnet ist. Nach seiner juristischen Ausbildung und dem Referendariat, welches er unter anderem beim Finanzamt Bremen-West und beim Finanzgericht Bremen absolvierte, begann er seine berufliche Laufbahn 2007 bei der FIDES Treuhand in Bremen. Dort konnte er wertvolle Erfahrungen sammeln und sich als kompetenter Rechtsanwalt etablieren.

In den Jahren 2011 bis 2017 leitete Herr Kleinmanns die Abteilung „Steuern und Recht“ am Standort Bremen der überörtlichen Sozietät Ebner Stolz. Während dieser Zeit baute er seine Fähigkeiten weiter aus und spezialisierte sich auf die ganzheitliche steuerliche Betreuung von Unternehmen und deren Inhaber:innen, Steuergestaltung, Umstrukturierungen, Unternehmensnachfolge sowie gesellschaftsrechtliche Beratung.

Gründung der eigenen Kanzlei

Seit 2017 war Herr Kleinmanns als Gründungs-Gesellschafter der Sozietät Dr. Kleinmanns & Scholz — Steuern · Recht · Wirtschaft tätig, wo er maßgeblich zum Erfolg und zur Anerkennung der Sozietät beitrug. Nun hat er sich entschlossen, seine umfangreiche Erfahrung und sein tiefgehendes Wissen in eine eigene Kanzlei einzubringen. In seiner neuen Rolle wird Herr Kleinmanns weiterhin seine Mandant:innen – Unternehmer:innen und Unternehmen – mit höchster Professionalität und persönlichem Engagement unterstützen.

Tätigkeits- und Branchenschwerpunkte

Die neue Kanzlei von Herrn Dr. Kleinmanns wird sich weiterhin auf die ganzheitliche steuerliche Betreuung von Unternehmern und Unternehmen konzentrieren. Zu den Schwerpunkten gehören die Gestaltungsberatung (Steuergestaltung, Umstrukturierungen, Unternehmensnachfolge und gesellschaftsrechtliche Beratung) und die Abwehrberatung (Begleitung von Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren und Klageverfahren bei den Finanzgerichten und beim Bundesfinanzhof).

Besondere Branchenexpertise bietet Herr Dr. Kleinmanns vor allem in den Bereichen erneuerbare Energien, Immobilien sowie Handel und Logistik.

Engagement und Veröffentlichungen

Dr. Florian Kleinmanns ist nicht nur in der Praxis aktiv, sondern teilt auch sein Wissen durch zahlreiche Aufsätze und Urteilsanmerkungen in Fachzeitschriften. Sein Engagement geht zudem über seine berufliche Tätigkeit hinaus, was sich in verschiedenen ehrenamtlichen Tätigkeiten widerspiegelt.

Ein neues Kapitel beginnt

Der Schritt in die Selbstständigkeit ermöglicht es Herrn Dr. Kleinmanns, noch individueller auf die Bedürfnisse seiner Mandant:innen einzugehen und maßgeschneiderte Lösungen zu bieten. Seine neue Kanzlei ist eine wichtige Anlaufstelle für Unternehmer:innen und Unternehmen, die nach herausragender steuerlicher und rechtlicher Beratung suchen.