Neue Hürden bei Überweisungen

Überweisungsformular (Symbolbild)
Überweisungsformular (Symbolbild)

Im Zahlungsverkehr gibt es eine bedeutende Neuerung: Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung überprüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers zur angegebenen Kontonummer (IBAN) passt. Dieses Verfahren nennt sich Verification of Payee (VoP), zu Deutsch: Empfängerprüfung, und ist Teil der neuen EU-Verordnung 2024/886. Das Ziel ist es, Fehleingaben und Betrugsfälle zu vermeiden – doch die Einführung bringt auch Herausforderungen für Unternehmen und Selbstständige mit sich.

Was bedeutet die Empfängerprüfung für den Zahlungsverkehr?

Bisher wurden SEPA-Überweisungen allein auf Basis der IBAN ausgeführt. Ob der angegebene Name korrekt ist, spielte für die Verarbeitung keine Rolle. Das ändert sich mit der neuen Regelung: Banken sind nun verpflichtet, vor der Ausführung einer Zahlung zu prüfen, ob der Empfängername mit der IBAN übereinstimmt. Die Prüfung erfolgt in wenigen Sekunden, und das Ergebnis wird nach einem Ampelsystem dargestellt:

  • Grüne Ampel (Übereinstimmung) – Name und IBAN stimmen exakt überein. Die Zahlung kann ohne weiteres freigegeben werden.
  • Gelbe Ampel (Teilweise Übereinstimmung, sogenannter Close-Match) – Kleine Abweichungen im Namen, beispielsweise Tippfehler oder phonetische Ähnlichkeiten, werden erkannt. Der Zahler muss selbst entscheiden, ob er die Zahlung dennoch ausführt.
  • Rote Ampel (Keine Übereinstimmung, sogenannter No-Match) – Der Name des Empfängers weicht deutlich von den hinterlegten Bankdaten ab. Eine manuelle Überprüfung ist erforderlich.

Jede Bank legt individuell fest, wie streng sie mit Abweichungen umgeht. Das kann bedeuten, dass bei einem Close-Match zusätzliche Bestätigungen erforderlich sind oder eine Zahlung bei No-Match direkt abgelehnt wird.

Wen betrifft diese Regelung?

Alle Unternehmen und Privatpersonen, die SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, sind direkt betroffen – unabhängig von der verwendeten Software oder der jeweiligen Bank. Besonders Unternehmen, die regelmäßig Zahlungen durchführen, sollten sich frühzeitig auf VoP einstellen, um Verzögerungen und abgelehnte Überweisungen zu vermeiden.

Wie können sich Unternehmen und Selbstständige vorbereiten?

Um weiterhin einen reibungslosen Zahlungsverkehr sicherzustellen, sollten folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Stammdaten regelmäßig überprüfen – Der Name des Zahlungsempfängers muss genau mit dem hinterlegten Kontoinhaber-Namen übereinstimmen. Selbst kleine Abweichungen können dazu führen, dass eine Zahlung nicht sofort ausgeführt wird.
  • Rechnungsvorlagen anpassen – Unternehmen sollten ihre Kunden aktiv darauf hinweisen, den exakt hinterlegten Namen für Überweisungen zu verwenden. Eine kurze Erklärung auf Rechnungen kann spätere Probleme vermeiden.
  • Handelsnamen hinterlegen – Falls der offizielle Firmenname nicht mit der geläufigen Unternehmensbezeichnung übereinstimmt, sollte ein Handelsname bei der Bank hinterlegt werden, um Verwirrungen zu vermeiden.
  • Interne Prozesse klären – Unternehmen sollten festlegen, wie sie mit Rückläufern aufgrund von No-Match oder Close-Match umgehen.

Wer haftet im Fall einer falschen Überweisung?

Die Bank ist verantwortlich für die technische Prüfung, jedoch haftet der Zahler in bestimmten Fällen selbst:

  • Wird eine Überweisung trotz No-Match durchgeführt, trägt der Zahler die Verantwortung für mögliche Fehler.
  • Wird eine Zahlung mit einem Close-Match freigegeben, haftet ebenfalls der Zahler.
  • Im Falle einer vollständigen Übereinstimmung (Match) übernimmt die Bank die Haftung.
  • Wer bei einer Sammelüberweisung die Empfängerprüfung deaktiviert (Opt-out, also freiwilliges Abschalten der Empfängerprüfung), trägt selbst das Risiko.

Wichtig: Eine Deaktivierung der Empfängerprüfung ist bei Einzelüberweisungen und Privatkonten nicht möglich – sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Fazit: Rechtzeitig handeln und Probleme vermeiden

Die Empfängerprüfung kann eine zusätzliche Hürde im Zahlungsverkehr darstellen. Doch mit einer guten Vorbereitung lassen sich unnötige Rückfragen und Verzögerungen verhindern. Wer bereits jetzt seine Stammdaten aktualisiert, Rechnungsvorlagen anpasst und interne Abläufe überprüft, kann sich optimal auf die neuen Anforderungen einstellen.