
Die Steuerverwaltung in Bremen und Bremerhaven ist durch lange Wartezeiten, einen akuten Fachkräftemangel und fortschreitende Digitalisierung geprägt. Der Senat hat am 22. April 2025 der Bürgerschaft über den aktuellen Stand berichtet.
Mangelhafte Personalausstattung – Die Steuerverwaltung am Limit
Eine der zentralen Erkenntnisse aus der Mitteilung des Senats ist die prekäre Personalsituation in der bremischen Steuerverwaltung. Im Durchschnitt sind nur 70 % der Soll-Stellen besetzt, das Finanzamt Bremen kommt auf 81 %, das Finanzamt Bremerhaven auf 83 %. Das bedeutet, dass etwa ein Drittel der notwendigen Stellen unbesetzt bleibt, was zu einer enormen Belastung der Mitarbeiter führt. Dass die großen Dienststellen eine bessere Quote als die Steuerverwaltung insgesamt aufweisen, muss daran liegen, dass andere Dienststellen eine viel schlechtere Quote haben. Wie unzureichend die Personalausstattung beispielsweise im Finanzamt für Außenprüfung oder bei der Steuerfahndung ist, verschweigt der Senat in seiner Mitteilung.
Diese Personallücke hat schwerwiegende Konsequenzen für die Bearbeitungszeiten. Gerade in Phasen mit hoher Arbeitslast – beispielsweise nach Ablauf der Fristen zur jährlichen Steuererklärung – geraten die Finanzämter in Rückstand. So sind in Bremen aktuell noch Steuererklärungen aus dem Zeitraum Oktober bis Dezember 2024 in Bearbeitung. In Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren oder anderen Vorgängen beschäftigt sich die Finanzverwaltung mit Vorgängen, die mehrere Jahre alt sind.
Statistik statt echter Effizienz – Die Messung bleibt oberflächlich
Die Steuerverwaltung misst ihre Effizienz anhand nackter Zahlen, doch diese erfassen nur die Bearbeitungsdauer, nicht die Qualität. Die sogenannte Automatisierungsrate – also der Anteil der Steuerfälle, die ohne menschliche Prüfung abgeschlossen werden – wird als Fortschritt verkauft, doch sie hängt maßgeblich von der Vereinfachung materiellen Steuerrechts ab.
Die zentrale Herausforderung bleibt: Eine höhere Automatisierungsrate bedeutet nicht zwangsläufig eine bessere Steuerbearbeitung. Sie kann vielmehr dazu führen, dass komplexe oder problematische Fälle durchs Raster fallen und erst später aufwendig aufgedeckt und korrigiert werden müssen.
Digitalisierung als Hoffnungsträger – doch reicht das?
Der Senat verweist auf die fortschreitende Digitalisierung, etwa durch Mein ELSTER und die Einführung neuer Funktionen wie Belegreferenzierung. Diese technischen Fortschritte entlasten die Verwaltung zwar in gewissem Maße, lösen jedoch nicht die Kernprobleme:
- Der hohe Arbeitsdruck durch Personalengpässe bleibt bestehen
- Die IT-Systeme sind langsam und störungsanfällig und beeinträchtigen die tägliche Arbeit
- Die Bürger profitieren kaum, wenn ihre Steuerbescheide trotz Digitalisierung lange auf sich warten lassen
Fazit: Reformen müssen weitergehen!
Bremen und Bremerhaven stehen vor großen Herausforderungen in der Steuerbearbeitung. Die mangelhafte Personalausstattung, die falsche Messung von Effizienz und die technischen Schwierigkeiten zeigen, dass hier mehr als nur oberflächliche Änderungen nötig sind.
Wenn echte Verbesserungen erreicht werden sollen, müssen die Finanzämter personell deutlich verstärkt, die Messung von Effizienz auf qualitative Kriterien erweitert und die IT-Landschaft nachhaltig verbessert werden. Erst dann können die Bürger und Unternehmen in Bremen von einer wirklich funktionierenden Steuerverwaltung profitieren.
→ Mitteilung des Senats vom 22. April 2025, Bürgerschafts-Drucksache 21/1152